Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform FRAG DIE APOTHEKE durch die Apotheker

 

Stand: Februar 2022

Die FDA FragDieApotheke GmbH, Nordstraße 102 D, 52353 Düren (Nachfolgend „FDA“ oder „Wir“) freut sich eine Plattform anzubieten, auf der Sie als Apothekeninhaber mit Sitz in Deutschland (Nachfolgend „Apotheker“) Informationen und Leistungen Ihrer Apotheke(n) mit Unterstützung Ihrer Mitarbeiter (nachfolgend „Experten“) bereitstellen können. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Webseite frag-die-apotheke.de und deren Unterseiten sowie für sämtliche Dienstleistungen von FDA gegenüber den Apothekern, die auf anderem Wege (z.B. E-Mail, schriftlich oder (fern)mündlich) angeboten bzw. vereinbart werden. Mit seiner Registrierung zu der Plattform FRAG DIE APOTHEKE erkennt der Apotheker diese AGB als verbindlich an.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

 

1. Geltungsbereich und Definitionen

a)    FDA bietet unter frag-die-apotheke.de eine dialogbasierte Gesundheitsplattform (Nachfolgend „Plattform“) an, auf der Apotheker den Plattformnutzern (nachfolgend „Nutzer“) Informationen und Leistungen im Zusammenhang mit den Themen zur digitalen Apotheke bereitstellen können. 
b)    Diese AGB gelten für Vertragsabschlüsse mit „Unternehmern“ mit Sitz in Deutschland. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 
c)    Der Vertrag über die Produkte und Leistungen kommt ausschließlich zwischen dem Apotheker und dem Nutzer zustande; FDA wird ausdrücklich nicht Vertragspartei. 
d)    Im Verhältnis zu FDA wird mit dem Apotheker ein Nutzungsvertrag über die Plattform geschlossen. 
e)    Von diesen AGB abweichende Regelungen und Geschäftsbedingungen des Apothekers finden nur dann Anwendung für das Vertragsverhältnis zwischen FDA und dem Apotheker, soweit FDA diese schriftlich oder in Textform bestätigt.

 

2. Leistungsumfang der FDA für die Apotheker

Die Leistungen von FDA gegenüber dem Apotheker bestehen insbesondere in

a) Plattform Leistungen

  • Persönliche Einführung für die Nutzung der Plattform
  • Bereitstellung einer Plattform zur Informationsvermittlung mit einer Funktion für Vertragsabschlüsse
  • Kommunikationsmöglichkeiten mit Nutzern oder anderen Apothekern über eine zur Verfügung gestellte Nachrichten Funktion

b) Marketing Leistungen

  • Verlinkung von auf der eigenen Website und Bereitstellung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten
  • Dienstleistungen in den Bereichen Suchmaschinenmarketing („SEM“), Suchmaschinenoptimierung („SEO“) und Suchmaschinenwerbung („SEA“)  

Einzelheiten zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der einzelnen Leistungspakete.

 

3. Anmeldung bei der Plattform und Verwendung des Apotheken-Kontos

a) Für die Nutzung der Plattform als Apotheker ist es erforderlich, ein Apotheken-Konto für eine Hauptapotheke zu erstellen. Durch die Eröffnung des Apotheken-Kontos und Bestätigung der Anmeldung durch FDA kommt zwischen dem Apotheker und FDA ein Vertrag über die Nutzung der Plattform unter Einbeziehung dieser AGB und den FDA Verhaltenskodex zustande. Dem Apotheken-Konto der Hauptapotheke können bis zu drei Filialapotheken zugeordnet werden. Der volle Nutzungsumfang steht dem Apotheker nur zur Verfügung, wenn er ein entsprechendes Leistungspaket für die Hauptapotheke und gegebenenfalls bestehende Filialapotheken bucht. Die Buchung erfolgt in folgenden Schritten:
(i)    Auswahl des passenden Leistungspakets 
(ii)    Eingabe der Kontaktinformationen und Rechnungsadresse
(iii)    Auswahl der Zahlungsoption und Angabe der Zahlungsinformationen
(iv)    Bestätigung der gemachten Angaben 
(v)    Klick auf den Button „kostenpflichtig bestellen“
b)    Für die Erstellung des Apotheken-Kontos müssen der Name und die E-Mail-Adresse korrekt angegeben werden. Für den Nachweis, dass der Apotheker als Unternehmer tätig ist, muss auf Anforderung ein geeigneter Nachweis angegeben werden. 
c)    Der Apotheker hat keinen Anspruch auf Zulassung zu der Plattform. 
d)    Es ist nur Apothekern gestattet, ein Apotheken-Konto für die Nutzung der Plattform zu erstellen,. Andere Unternehmer sind von den Leistungen der FDA für Apotheken ausgeschlossen. Die FDA wird fortlaufend die vorgenannte Berufsgruppenzugehörigkeit des Apothekers prüfen, der Apotheker ist nachweispflichtig.
e)    Neben dem Apotheker können den Apotheken-Konten weitere Experten zugeordnet werden. Dafür kann der Apotheker seinen Mitarbeitern eine entsprechende Einladung per E-Mail zukommen lassen. Über den darin enthaltenen Link kann sich der Mitarbeiter das Experten-Konto anlegen. Dafür sind die geforderten Angaben auszufüllen an FDA zu übermitteln. Zwischen dem Experten und FDA kommt ein Vertrag über die Nutzung der Plattform unter Einbeziehung dieser AGB und den FDA Verhaltenskodex zustande. Der Experte ist mit seinem Experten-Konto dabei aber an das jeweilige Apotheken-Konto gebunden. Für ein Experten-Konto entstehen keine zusätzlichen Gebühren.
f)    Es ist Verbrauchern nicht gestattet, ein Apotheken-Konto zu eröffnen.
g)    Der Apotheker ist verpflichtet, die Daten in dem Apotheken-Konto zu aktualisieren, sofern sich diese ändern. Der Apotheker und die weiteren Experten sind verpflichtet, die Angaben in Ihrem jeweiligen Experten-Konto zu aktualisieren, sofern sich diese ändern. 
h)    Die Zugangsdaten zu den Apotheken- und Experten-Konten sind geheim zu halten. 
i)    FDA hält sich vor, Apotheken-Konten, deren Registrierung nicht vollständig abgeschlossen wurden, nach Ablauf von 12 Wochen zu löschen. Auch Apotheken-Konten, deren Leistungspakete durch Ablauf der Laufzeit oder durch Kündigung beendet sind, werden gelöscht. Vor der Löschung der Apotheken-Konten weist FDA den Apotheken auf die bevorstehende Löschung hin und gibt ihm eine angemessene Frist, die Registrierung zu vervollständigen oder das Leistungspaket für das Apotheken-Konto zu verlängern. Sofern gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen oder FDA ein berechtigtes Interesse daran hat, werden die Daten der Apotheke auch nach der Löschung des Apotheken-Kontos gespeichert. Auch ein Experten-Konto kann nach diesen Bestimmungen gelöscht werden. Außerdem hat der Apotheker jederzeit das Recht, die Löschung eines Experten-Kontos, das seiner Apotheke zugeordnet ist, durch FDA löschen zu lassen. 
j)    FDA stellt dem Apotheker und den Experten den Zugriff auf die Plattform während der Vertragslaufzeit der gebuchten Leistungspakete zur Verfügung. Die Plattform wird auf Servern betrieben und der Apotheker sowie die Experten erhalten den Zugriff über den Webaccess mit einem gängigen Browser oder mit der bereitgestellten App für Smartphones und Tablets.
k)    Jede, auch vertragswidrige und sonst unberechtigte Verwendung der Zugangsdaten und der Plattform gilt im Verhältnis zu FDA als Verwendung im Auftrag des Apothekers bzw. des Experten, außer, soweit dieser die unberechtigte Verwendung nicht zu vertreten hat.
l)    Erlangt der Apotheker oder der Experte Kenntnis von einem unberechtigten Zugriff auf Zugangsdaten oder sein Apotheken bzw. Experten-Konto bei der Plattform, wird er FDA unverzüglich in Text- oder Schriftform informieren und betroffene Zugangsdaten ändern oder ändern lassen. 

 

4. Gebühren

a)    Der Apotheker zahlt an FDA eine Gebühr für die Nutzung der Plattform. Die Höhe der Gebühren und der Turnus der Zahlung (z.B. einmalig oder monatlich) richtet sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Registrierung aktuellen Gebühren-Übersicht und dem ausgewählten Leistungspaket. 
b)    Alle Gebühren verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. 
c)    Einmalig anfallende Gebühren sind sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung monatlicher Gebühren wird mit Beginn jedes neuen Vertragsmonats fällig. Dem Apotheker stehen für die Zahlung der Gebühren die von FDA angebotenen Zahlungsmethoden (Kreditkarte oder PayPal) zur Verfügung. Gegebenenfalls anfallende Zusatzkosten für einen fehlgeschlagenen Forderungseinzug sind von dem Apotheker zu tragen. 
d)    FDA stellt dem Apotheker die angefallenen Gebühren in dem vereinbarten Turnus (monatlich oder jährlich) in Rechnung. Die Rechnung wird dem Apotheker an die in seinem Apotheken-Konto angegebene Rechnungs-E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt. Der Apotheke kommt ohne weitere Mahnung nach Ablauf von einem Monat nach Eingang der Rechnung in Verzug.

 

5. Allgemeine Bestimmungen für den Vertragsabschluss zwischen Nutzern und Apotheken

Für die Nutzung der Shop-Funktionalitäten auf der Plattform gelten die folgenden allgemeinen Bestimmungen:

a)    Die auf unserer Webseite dargestellten Produkte, Leistungen und Preise sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
b)    Die angezeigten Preise verstehen sich inklusive der anfallenden Gebühren (insbesondere Zahlungsgebühren für die gewählte Zahlungsmethode) und etwaiger anfallender Steuern zzgl. Liefer- und Versandkosten. Die Höhe der jeweils anfallenden Liefer- und Versandkosten wird im Bestellprozess angezeigt.
c)    Der Vertrag über die Produkte oder Leistungen kommt ausschließlich zwischen der Apotheke und dem Nutzer zustande. FDA wird ausdrücklich nicht Partei dieses Vertrages.

 

6. Verfügbarkeit

a)    Die Verfügbarkeit der Plattform für den Apotheker und die Experten kann von FDA aus Gründen der Sicherheit, Integrität oder Funktionsfähigkeit der Plattform insgesamt oder einzelner Teile vorübergehend eingeschränkt werden. Insbesondere betrifft dies auch die Beschränkung für die Durchführung von Wartungsarbeiten. 
b)    Sofern die eingeschränkte Verfügbarkeit für FDA absehbar oder planbar ist, wird FDA den Apotheker und die Experten rechtzeitig im Voraus darüber informieren und die berechtigten Interessen des Apothekers sowie der Experten dabei angemessen berücksichtigen. 
c)    Im Falle von unvorhersehbaren Störungen der Verfügbarkeit, wird FDA die Apotheker und Experten in geeigneter Form informieren. 

 

7. Rechte und Pflichten des Apothekers und der Experten

a)    Der Apotheker ist für die Beratung der Experten, die seinem Apotheken-Konto zugeordnet sind, verantwortlich. Er überprüft die Angaben dieser Experten-Konten, insbesondere in Bezug auf die angegebenen Expertisen. Scheidet ein Mitarbeiter aus, veranlasst er rechtzeitig die Löschung des entsprechenden Experten-Kontos.
b)    Der Apotheker und die Experten dürfen nur solche Informationen auf der Plattform bereitstellen, die nicht gegen Gesetze, diese AGB, den FDA-Verhaltenskodex oder die guten Sitten verstoßen. 
c)    Der Apotheker und die Experten haben bei der Erstellung der Informationen sicherzustellen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden und diese rechtmäßig sind. Insbesondere dürfen der Apotheker und die Experten für die Informationen nur solche Texte, Bilder und andere Darstellungen verwenden, die sie selbst erstellt haben oder an denen sie ein Nutzungsrecht erworben haben, das auch die Bereitstellung auf der Plattform umfasst. Bei einer etwaigen Verletzung von Rechten Dritter, stellt der Apotheker und der Experte FDA nach Maßgabe von nachfolgender Ziffer 13 frei.
d)    Die Informationen müssen zutreffend und vollständig sein. Insbesondere sind alle gesetzlich geforderten Angaben bereitzustellen und der aktuelle wissenschaftliche Stand zu berücksichtigen. Der Apotheker sichert zu, die Bestimmungen seines Berufsstandes (Berufsordnung) zu befolgen und die Einhaltung durch seine Experten zu überwachen. Dies gilt insbesondere (aber nicht ausschließlich) für eine individuelle Beratung und Behandlung der Nutzer durch den Apotheker und die Experten. 
e)    Der Apotheker und die Experten sind verpflichtet, die eingestellten Informationen auf der Plattform zu verwalten und aktuell zu halten. 
f)    Dem Apotheker und den Experten ist es ausdrücklich untersagt, Werbung in den Informationen auf der Plattform zu betreiben, die die Nutzer von einer Nutzung der Plattform abhalten könnte oder auf Produkte und Leistungen von Wettbewerbern von FDA hinweist. 
g)    Für die Einhaltung der anwendbaren Steuergesetze ist der Apotheker selbst verpflichtet. Der Apotheker darf keine Handlungen vornehmen oder unterlassen, die dazu führen, dass FDA gegen das anwendbare Steuerrecht verstößt. Der Apotheker stellt FDA von allen Bußgeldern, Schäden, Kosten, Strafen, Gebühren, Verbindlichkeiten und anderen Ausgaben frei, die FDA dadurch entstehen, dass der Apotheker seine Pflichten nach den anwendbaren Steuergesetzen nicht befolgt.

 

8. Reihenfolge der angezeigten Produkte, Leistungen sowie Apotheken- und Experten-Profile

Eine bestimmte Reihenfolge der Produkte, Leistungen sowie der Apotheken- und Experten-Profile  auf der Plattform kann von FDA nicht garantiert werden. Die Reihenfolge hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Zunächst werden dem Nutzer nur die Produkte, Leistungen sowie Apotheken- und Experten-Profile angezeigt, die den von ihm gesetzten Kriterien in dem eingesetzten Filter entsprechen. Außerdem richten sich die angezeigten Produkte, Leistungen sowie Apotheken- und Experten-Profile nach dem Thema der Frage, der Expertise und der Geolocation des Nutzers. Bei Webinaren richtet sich die Reihenfolge außerdem nach der zeitlichen Nähe.

 

9. Sperrung und Löschung

a)    FDA ist berechtigt einzelne Informationen zu sperren bzw. zu löschen, wenn FDA der Auffassung ist, dass der Apotheker bzw. der Experte oder der Inhalt der Information  gegen Gesetze, die guten Sitten, diese AGB oder den FDA Verhaltenskodex verstößt. 
FDA berücksichtigt bei der Wahl der Maßnahmen die berechtigten Interessen der Apotheker und Experten. 
b)    Ergibt sich aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte der Verdacht, dass die Zugangsdaten des Apothekers bzw. Experten missbraucht oder vertragswidrig genutzt werden, ist FDA berechtigt, den Zugang zu sperren und dem Apotheker bzw. Experten neue Zugangsdaten bereitzustellen. Dabei wird FDA die berechtigten Interessen des Apothekers oder Experten angemessen berücksichtigen
c)    FDA ist berechtigt, ein Apotheken-Konto bei einem wiederholten Verstoß des Apothekers gegen diese AGB, den Verhaltenskodex, Gesetze oder die guten Sitten zu sperren bzw. zu löschen. Gleiches gilt für die Löschung eines Experten-Kontos bei entsprechenden Verstößen des Experten. FDA berücksichtigt bei der Wahl der Maßnahmen die berechtigten Interessen des Apothekers und des Experten.
d)    Erfüllt der Apotheker eine fällige Zahlungsverpflichtung gegenüber FDA nicht, so ist FDA nach vorheriger Abmahnung berechtigt, das Apotheken-Konto so lange zu sperren, bis die fällige Forderung erfüllt wird. Dabei wird FDA die berechtigten Interessen des Apothekers angemessen berücksichtigen.

 

10. Laufzeit und Kündigung

a)    Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach dem jeweiligen Leistungspaket. Umfasst der Vertrag eine auf Dauer angelegte wiederkehrende Leistung, verlängert sich dieser nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um weitere 12 Monate, sofern der Apotheker den Vertrag über einzelne oder alle Leistungspakete nicht rechtzeitig kündigt.
b)    Der Apotheker kann diesen Nutzungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Dafür stellt FDA dem Apotheker eine entsprechende Schaltfläche in seinem Apotheken-Konto bereit.
c)    FDA ist berechtigt, den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen. 
d)    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung der Leistungen von Dritten (z.B. Google) oder ein geänderter Stand der Technik einer Erbringung der vertraglichen Leistungen von FDA bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit entgegenstehen.
Der Apotheker muss mindestens ein Leistungspaket für eine Apotheke als Hauptapotheke buchen. Daneben kann er Leistungspakete für bis zu drei Filialapotheken buchen. Die Buchung eines Pakets für eine Filialapotheke ist jederzeit möglich, jedoch verlängert sich die Vertragslaufzeit für die Hauptapotheke mit diesem Zeitpunkt um 12 Monate

 

11. Datenschutz

a)    Für die Nutzung der Plattform ist es erforderlich, dass die Apotheker und Experten personenbezogene Daten bereitstellen. Die Hinweise zum Datenschutz von FDA finden Sie in der Datenschutzerklärung. 
b)    Der Apotheker stellt den Nutzern seine gegebenenfalls erforderlichen Datenschutzinformationen selbständig bereit, soweit dies gesetzlich gefordert wird.

 

12. Haftungsbeschränkung

a)    Eine Haftung von FDA auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein
i.    bei Nichtvorhandensein einer etwaig garantierten Beschaffenheit;
ii.    bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
iii.    wenn der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) beruht. Der Begriff Kardinalpflicht beschreibt abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; sowie
iv.    wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz von FDA zurückzuführen ist.
b)    Bei Verletzung einer Kardinalpflicht (Abs. a lit. iii) ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf einfacher Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden, wobei die Haftung für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt ist, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, 
c)    Die Haftungsbeschränkungen gem. Abs. a und Abs. b gelten sinngemäß auch für FDA‘s Mitarbeiter und Beauftragte.
d)    Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch diese Vorschrift unberührt. 
e)    Eine über die vorgenannten Abs. a – d hinausgehende Haftung besteht nicht.
f)    Die vertraglichen Haftungsansprüche, soweit sie hiernach beschränkt werden, verjähren nach einem Jahr.
g)    Apotheker sind allein dafür verantwortlich, einen Versicherungsschutz mit ausreichender Deckungssumme zu erlangen und aufrecht zu halten, der die angebotenen Produkte, die Nutzer, die Leistung und die eingebrachten Gegenstände schützt. FDA haftet nicht für Schäden, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Apotheker und dem Nutzer oder in dessen Zusammenhang ergeben.
h)    FDA haftet nicht für die Funktionsfähigkeit von Netzen, Leitungen, Diensten oder Rechnern von Dritten, die nicht in ihrem Einflussbereich stehen sowie für unverschuldete Stromausfälle und sonstige Fälle höherer Gewalt.

 

13. Freistellung

Der Apotheker und die Experten stellt FDA von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Apotheken, Experten, Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber FDA wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die von dem Apotheker oder Experten erstellten Informationen auf der Plattform geltend machen. Der Apotheker bzw. der Experte übernimmt die Kosten, die FDA durch die notwendige Rechtsverteidigung (z.B. gesetzliche Anwalts- und Gerichtskosten) gegen diese Ansprüche entstehen. Dies gilt nicht, soweit der Apotheker bzw. Experte die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Der Apotheker und der Experte sind verpflichtet, FDA bei der Prüfung und Verteidigung zu unterstützen und insbesondere die dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

 

14. Erweiterte Vereinbarung zur Entwicklung der Plattform FRAG DIE APOTHEKE 1.0

a)    FDA erbringt im eigenen Namen und für eigene Rechnung eine Vielzahl an Leistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung der Plattform FRAG DIE APOTHEKE 1.0. 
b)    Nach Fertigstellung der Plattform FRAG DIE APOTHEKE 1.0. wird FDA an die Apotheken die Leistungen nach Ziffer 2 erbringen. Dies wird voraussichtlich im 4. Quartal 2022 erfolgen. 
c)    Die Bestimmungen dieser AGB gelten für die Nutzung der Plattform während der Entwicklungsphase, soweit die dafür erforderlichen Funktionen den Apothekern und Experten bereits zur Nutzung bereitgestellt wurden. 
d)    Angaben zu Leistungszeitpunkten sind jedoch unverbindlich, Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem FDA durch Umstände, die FDA nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, die Auswirkungen auf die Leistungszeit haben können), an der Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes.
e)    Der Apotheker zahlt an FDA eine Gebühr für die Nutzung der Plattform FRAG DIE APOTHEKE 1.0. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Registrierung aktuellen Gebühren-Übersicht und den ausgewählten Leistungspaketen. Hinsichtlich Vertragsabschlüsse bis zum 30. September 2022 setzen sich die Leistungspakete wie folgt zusammen:

Leistungspaket 1 (Hauptapotheke)

Das Paket beinhaltet 9 Monate kompletter Funktionsumfang von FRAG DIE APOTHEKE 1.0. nach Fertigstellung und Freischaltung der Plattform. Gesonderte Anschlussgebühren entfallen.

Leistungspaket 2 (Filialapotheke)

Die für die Buchung anfallenden Gebühren sind als Vorschussleistungen sofort zur Zahlung fällig.

Das Paket beinhaltet 9 Monate kompletter Funktionsumfang von FRAG DIE APOTHEKE 1.0. nach Fertigstellung und Freischaltung der Plattform. Gesonderte Anschlussgebühren entfallen.

Nach Ablauf der 9 Monate ist das jeweilige Leistungspaket mit einer Frist von 14 Tagen kündbar. Nicht fristgerecht gekündigte Leistungspakete werden um weitere 12 Monate verlängert. Die weiteren Bedingungen zur Laufzeit und Kündigung gem. 10. dieser AGB gelten entsprechend.

 

15. Schlussbestimmungen

a)    Es gilt deutsches Recht. 
b)    Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. 
c)    Bei Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten anlässlich dieses Vertrages ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln.
d)    Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
e)    Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertrag beruht, ist ausgeschlossen. 
f)    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.